Loading...

Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der/die Bauherr/in oder Eigentümer/in eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetztes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Formular für die Erfüllungserklärung nach Fertigstellung des Bauvorhabens aus.
  • Ziehen Sie eine sachkundige Person für die Erstellung der Erklärung hinzu.
  • Fügen Sie die in Abhängigkeit vom Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen bei.

Voraussetzungen

Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden. Sie müssen eine Erfüllungserklärung nach dem Muster in Anlage 1 gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes Rheinland-Pfalz (GEG DVO RPL) einreichen.

Sie müssen die Erfüllungserklärung zusammen mit der abschließenden Fertigstellungsanzeige nach § 78 Abs. 2 LBauO einreichen. Die Vorlagefrist kann im Einzelfall verlängert werden.

In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 GEG ist die Erfüllungserklärung zeitgleich mit der Bescheinigung nach § 96 Abs. 6 Satz 2 GEG vorzulegen.

Ist für eine solche Maßnahme keine abschließende Fertigstellungsanzeige nach § 78 Abs. 2 LBauO erforderlich, ist die Erfüllungserklärung unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten für diese Maßnahme vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erfüllungserklärung (§ 92 Abs. 1 GEG)
  • Energieausweis[e] (§ 80 GEG)
  • Lieferantenbestätigung (§ 96 Abs. 4 GEG)
  • Lieferantenbescheinigung (§ 96 Abs. 6 GEG)
  • Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des GEG (§ 102 Abs. 1 GEG)

Gebühren

Der Aussteller der Erfüllungserklärung kann eine Vergütung verlangen. Das Einreichen der Erfüllungserklärung bei der zuständigen Behörde ist kostenfrei.

Fristen

Sie müssen die Erfüllungserklärung innerhalb eines Monats nach Fertigstellung des Gebäudes einreichen.

Hinweise/Besonderheiten

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bitte melden Sie sich zunächst an.

Hilfe zur Seite Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

TESTSYSTEM!
Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.