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Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V

Für einen Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.

Bitte wählen Sie die Gemeinde aus, in der Sie die Genehmigungsfreistellung beantragen wollen.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - LDI - XBau-Test vom 11.12.23

Für einen Online-Bauantrag müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtliche Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibungen
  • Ermittlung anrechenbarer Bauwerte

Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen weitere Bauvorlagen eingereicht werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Baubeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben (amtliche Vorlage als PDF-Fomular)
  • Baubeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (amtliche Vorlage als PDF-Fomular)
  • Standsicherheit:
    • Standsicherheitsnachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 1 LBauO M-V entspricht
    • Erklärung des Erstellers des Standsicherheitsnachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
    • Erklärung des Tragwerksplaners zum Standsicherheitsnachweis (§ 14  Abs. 2 BauVorlVO M-V)
  • Brandschutz:
    • Brandschutznachweis, wenn Ihr Vorhaben § 66 Abs. 3 Satz 2 LBauO M-V entspricht
    • Erklärung des Erstellers des Brandschutznachweises (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
  • Ermittlung Brutto-Rauminhalt nach DIN 277, nur bei Gebäuden
  • Erhebungsbogen Baustatistik (Bautätigkeitsstatistik-Online)
  • Vergleichsberechnung zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (nur bei Denkmalen)

Gebühren

Die vereinfachte Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V) entnehmen.

Amtliche Vorlagen sind durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung bereitgestellt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

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Hilfe zur Seite XBau Test LDI

Bevor sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, ändern oder den Nutzen ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.