Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss der Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde angezeigt werden.
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn Sie Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht geltend machen wollen.
Spätestens zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage muss die Nutzung gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen und sie begründen. Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie und verfahrensfreie Vorhaben und auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden.
Wenn Sie 1. bauliche Anlagen errichten, ändern oder die Nutzung ändern, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten durchführen oder bauliche Anlagen beseitigen möchten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vornehmen möchten, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Für die Feststellung des Umfangs der bundesweiten Bautätigkeit ist es notwendig, Daten über die laufende Hochbautätigkeit zu erheben. Daher müssen Sie Angaben zu ihrem Bauvorhaben und ihrer Baugenehmigung machen. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt.
Für die Feststellung des Umfangs der bundesweiten Bautätigkeit ist es notwendig, Daten über die laufende Hochbautätigkeit zu erheben. Daher müssen Sie Angaben zu ihrer Baufertigstellung machen. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt.
Die Statistik des Bauüberhangs liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit. Sie ist ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor. Daher müssen Sie Angaben zum Stand Ihrer Baumaßnahme am Jahresende machen. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt.
Die Statistik des Bauabgangs liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit. Sie ist ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor. Daher müssen Sie Angaben zu Ihrem Gebäude machen, wenn dieses ganz oder in Teilen nicht mehr nutzbar ist oder dessen Art der Nutzung sich verändert hat. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt.